Ein wesentliches Kriterium des Auswahlprozesses für die ETFs in unserem Anlageuniversum ist deren steuerliche Einfachheit für in Deutschland steuerpflichtige Endkunden. Für voll ausschüttende ETFs werden die Steuern direkt von der Depotbank abgeführt. Bei Fonds mit Domizil in Deutschland führt die Fondsgesellschaft für thesaurierte Beträge in der Regel direkt Steuerliquidität an das Finanzamt ab und sorgt so für die Bezahlung der Abgeltungssteuer.

Für Fonds mit Domizil außerhalb Deutschlands achten wir darauf, dass im Falle von Teil-Thesaurierungen die Ausschüttung hoch genug ist, um die Abgeltungssteuer für den Gesamtbetrag (Ausschüttung + Teil-Thesaurierung) abzuführen. Die Besteuerungsgrundlagen (ausschüttungsgleiche Erträge und Ausschüttungen) werden für jeden Fonds im elektronischen Bundesanzeiger veröffentlicht (www.bundesanzeiger.de). Fondsgesellschaften von ETFs mit Domizil außerhalb Deutschlands führen für ausschüttungsgleiche Erträge keine Steuerliquidität an deutsche Steuerbehörden ab. Die Veranlagung und Bezahlung der Abgeltungssteuer obliegt in diesem Fall dem Anleger selbst. Zur Vereinfachung der Umstände prüft OSKAR die Ausschüttungspolitik der ETFs und wählt nur diejenigen aus, für welche es in der Vergangenheit keiner separaten Veranlagung bedurfte.