Ein Freistellungsauftrag ermöglicht es Dir, Deine Kapitalerträge (z. B. Zinsen oder ETF-Erträge) bis zu einem bestimmten Betrag steuerfrei zu stellen.

Ohne Freistellungsauftrag zieht die Bank automatisch folgende Steuern ab:

  • 25 % Kapitalertragsteuer
  • 5,5 % Solidaritätszuschlag
  • ggf. Kirchensteuer

Gesetzliche Höchstgrenze der Freibeträge:
  • 1.000 € pro Jahr für Einzelpersonen
  • 2.000 € pro Jahr für Ehepaare oder eingetragene Lebenspartner (gemeinschaftlicher Auftrag)

Wichtig:
Der Freistellungsauftrag gilt pro Bank bzw. Institut – also für alle Portfolios, die Du bei OSKAR führst.
Wenn Du bei mehreren Banken investierst, musst Du den Freibetrag entsprechend aufteilen.

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