Ein Freistellungsauftrag ermöglicht es Dir, Deine Kapitalerträge (z. B. Zinsen oder ETF-Erträge) bis zu einem bestimmten Betrag steuerfrei zu stellen.
Ohne Freistellungsauftrag zieht die Bank automatisch folgende Steuern ab:
- 25 % Kapitalertragsteuer
- 5,5 % Solidaritätszuschlag
- ggf. Kirchensteuer
Gesetzliche Höchstgrenze der Freibeträge:
- 1.000 € pro Jahr für Einzelpersonen
- 2.000 € pro Jahr für Ehepaare oder eingetragene Lebenspartner (gemeinschaftlicher Auftrag)
Wichtig:
Der Freistellungsauftrag gilt pro Bank bzw. Institut – also für alle Portfolios, die Du bei OSKAR führst.
Wenn Du bei mehreren Banken investierst, musst Du den Freibetrag entsprechend aufteilen.
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