Ein gemeinsamer Freistellungsauftrag ist nur möglich, wenn Ihr zusammen veranlagt und gemeinsam besteuert werdet.

Die gesetzlichen Höchstgrenzen sind:
  • 1.000 Euro für den Freistellungsauftrag einer Einzelperson
  • 2.000 Euro für einen gemeinschaftlichen Freistellungsauftrag von Ehepaaren oder eingetragenen Lebenspartnern

Wenn Du verheiratet bist, kannst Du wählen, ob Du zwei einzelne Freistellungsaufträge einreichst oder einen gemeinsamen Antrag stellst.