Ein gemeinsamer Freistellungsauftrag ist nur möglich, wenn Ihr zusammen veranlagt und gemeinsam besteuert werdet.
Die gesetzlichen Höchstgrenzen sind:
- 1.000 Euro für den Freistellungsauftrag einer Einzelperson
- 2.000 Euro für einen gemeinschaftlichen Freistellungsauftrag von Ehepaaren oder eingetragenen Lebenspartnern
Wenn Du verheiratet bist, kannst Du wählen, ob Du zwei einzelne Freistellungsaufträge einreichst oder einen gemeinsamen Antrag stellst.