Nein, nur die Erziehungsberechtigten können ein offizielles Kinderkonto im Namen des Kindes bei OSKAR eröffnen.

Aber:
Als Großeltern oder andere nahestehende Personen könnt Ihr ein eigenes OSKAR-Konto auf Euren Namen eröffnen, um für das Enkelkind zu sparen. Dieses Konto wird dann rechtlich Euch zugeordnet.

Alternativ könnt Ihr das Enkelkind finanziell unterstützen, indem Ihr auf ein bereits bestehendes Kinderkonto einzahlt, das von den Eltern eingerichtet wurde. In diesem Fall seid Ihr als Sponsoren aktiv.

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