Das kommt auf Deine persönlichen und steuerlichen Ziele an. Hier die wichtigsten Unterschiede:

Konto im Namen des Kindes:

  • Verfügungsberechtigung: Bis zur Volljährigkeit verwalten die Erziehungsberechtigten das Konto. Danach ist ausschließlich das Kind verfügungsberechtigt.

  • Steuervorteile:

    • Das Kind hat einen eigenen Sparerpauschbetrag von 1.000 Euro.

    • Zusätzlich können Kapitalerträge bis zur Höhe des Grundfreibetrags (12.096  Euro) und der Sonderausgabenpauschale (36 Euro) steuerfrei sein.

    • Gesamt steuerfrei möglich: bis zu 12.132 Euro jährlich (Stand 2025).

    • Voraussetzung: Nichtveranlagungsbescheinigung (NV-Bescheinigung) beim Finanzamt beantragen und als Scan an [email protected] senden.

  • Hinweis: Es muss eine Geburtsurkunde eingereicht werden.

Konto auf Deinen eigenen Namen (für das Kind):

  • Du behältst die volle Kontrolle: Das Vermögen gehört rechtlich Dir. Du entscheidest, wann und wie viel Du an Dein Kind weitergibst.

  • Einfacherer Prozess: Keine Geburtsurkunde nötig, keine NV-Bescheinigung erforderlich.

  • Steuerlich: Die Steuerfreibeträge des Kindes können nicht genutzt werden.

  • Tipp bei BAföG: Möchtest Du vermeiden, dass das Kind bei Antragstellung auf BAföG benachteiligt wird, sollte sein eigenes Vermögen unter 7.500 Euro bleiben.

Hinweis: OSKAR erbringt keine Steuerberatung. Bitte konsultiere bei Unsicherheiten Deinen Steuerberater.