Das kommt auf Deine persönlichen und steuerlichen Ziele an. Hier die wichtigsten Unterschiede:
Konto im Namen des Kindes:
Verfügungsberechtigung: Bis zur Volljährigkeit verwalten die Erziehungsberechtigten das Konto. Danach ist ausschließlich das Kind verfügungsberechtigt.
Steuervorteile:
Das Kind hat einen eigenen Sparerpauschbetrag von 1.000 Euro.
Zusätzlich können Kapitalerträge bis zur Höhe des Grundfreibetrags (12.096 Euro) und der Sonderausgabenpauschale (36 Euro) steuerfrei sein.
Gesamt steuerfrei möglich: bis zu 12.132 Euro jährlich (Stand 2025).
Voraussetzung: Nichtveranlagungsbescheinigung (NV-Bescheinigung) beim Finanzamt beantragen und als Scan an [email protected] senden.
Hinweis: Es muss eine Geburtsurkunde eingereicht werden.
Konto auf Deinen eigenen Namen (für das Kind):
Du behältst die volle Kontrolle: Das Vermögen gehört rechtlich Dir. Du entscheidest, wann und wie viel Du an Dein Kind weitergibst.
Einfacherer Prozess: Keine Geburtsurkunde nötig, keine NV-Bescheinigung erforderlich.
Steuerlich: Die Steuerfreibeträge des Kindes können nicht genutzt werden.
Tipp bei BAföG: Möchtest Du vermeiden, dass das Kind bei Antragstellung auf BAföG benachteiligt wird, sollte sein eigenes Vermögen unter 7.500 Euro bleiben.