Ein Kinderkonto kann ausschließlich von den Erziehungsberechtigten im Namen des Kindes eröffnet werden.
Wichtige Hinweise:
Nicht erziehungsberechtigte Personen (z. B. Großeltern, Paten, Freunde) können kein Kinderkonto im Namen des Kindes eröffnen.
Sie haben jedoch die Möglichkeit, ein eigenes OSKAR-Konto zu eröffnen, um für ein Kind zu sparen. Dieses Konto ist dann rechtlich dem Kontoinhaber zugeordnet – nicht dem Kind.
Alternativ können Verwandte oder Bekannte als „Sponsoren“ auf ein bestehendes OSKAR-Kinderkonto Geld überweisen und so beim Vermögensaufbau des Kindes mithelfen.
War Deine Frage nicht dabei? |
|---|
Wir hoffen, dieser Artikel konnte Dir helfen. Falls Deine Frage noch offen ist, sind wir für Dich da. Schreib uns eine E-Mail an [email protected] |