Ein Kinderkonto kann ausschließlich von den Erziehungsberechtigten im Namen des Kindes eröffnet werden.
Wichtige Hinweise:
Nicht erziehungsberechtigte Personen (z. B. Großeltern, Paten, Freunde) können kein Kinderkonto im Namen des Kindes eröffnen.
Sie haben jedoch die Möglichkeit, ein eigenes OSKAR-Konto zu eröffnen, um für ein Kind zu sparen. Dieses Konto ist dann rechtlich dem Kontoinhaber zugeordnet – nicht dem Kind.
Alternativ können Verwandte oder Bekannte als „Sponsoren“ auf ein bestehendes OSKAR-Kinderkonto Geld überweisen und so beim Vermögensaufbau des Kindes mithelfen.