Als regulierter Vermögensverwalter ist OSKAR gesetzlich verpflichtet, eine Geeignetheitsprüfung durchzuführen. Diese dient dazu, sicherzustellen, dass wir unseren Kunden eine für sie geeignete Anlagestrategie empfehlen können – basierend auf ihrer finanziellen Situation, ihren Anlagezielen und Kenntnissen.

Bitte beachte:

  • Die Angaben müssen aktuell, korrekt und vollständig sein.

  • Die Auswertung erfolgt vollständig automatisiert.

  • Unser Kundenservice kann daher keine individuellen Auskünfte dazu geben, welche Angaben notwendig wären, um bestimmte Strategien empfohlen zu bekommen.

  • Bei Verständnisfragen oder technischen Problemen hilft Dir unser Kundenservice aber gerne weiter.

Du kannst die Geeignetheitsprüfung jederzeit erneut im Kundenbereich durchführen, z. B. wenn sich Deine Anlageziele oder finanzielle Verhältnisse ändern. Danach kann ggf. auch die empfohlene Anlagestrategie angepasst werden.

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