Das Vermögen, das in einem ETF investiert ist, gilt als Sondervermögen und ist daher im Falle einer Insolvenz des ETF-Anbieters geschützt.
Im Insolvenzverfahren wird das Vermögen des Anbieters getrennt von den Geldern der Anleger behandelt. Das verwaltete Sondervermögen wird nicht Teil der Insolvenzmasse und kann somit nicht von Gläubigern des Anbieters beansprucht werden.
Nur die Inhaber der ETF-Anteile haben Anspruch auf ihren jeweiligen Anteil am Sondervermögen.