Zu Beginn des Jahres wird die sogenannte Abgeltungsteuer auf die Vorabpauschale fürs Finanzamt eingezogen. Diese Steuer sorgt dafür, dass eine Mindestbesteuerung auf Anlegerebene gewährleistet ist.
Wenn Du am 31. Dezember 2024 einen nicht ausschüttenden (thesaurierenden) oder teilausschüttenden Investmentfonds in Deinem Depot hattest, wird die Vorabpauschale fällig. Hattest Du zu diesem Zeitpunkt keine solchen Wertpapiere, fällt auch keine Steuer an.
Die Steuer wird mit Deinem Freistellungsauftrag, einer gültigen Nichtveranlagungsbescheinigung oder Deinem Verlustverrechnungstopf verrechnet. Wenn diese nicht vorliegen, wird auf die Vorabpauschale 25 % Kapitalertragsteuer einbehalten.
Die Abgeltungsteuer wird voraussichtlich im Januar von Deinem Verrechnungskonto abgebucht.