Eine Nichtveranlagungs-Bescheinigung (NV-Bescheinigung) bescheinigt Dir, dass Du so geringe Einkünfte hast, dass Du keine Einkommensteuer zahlen musst und deshalb auch keine jährliche Einkommensteuererklärung abgeben musst.

Normalerweise müsstest Du auf Kapitalerträge trotzdem Abgeltungssteuer zahlen. Mit der NV-Bescheinigung kannst Du verhindern, dass diese Abgeltungssteuer automatisch abgeführt wird – vorausgesetzt, Deine gesamten Einkünfte (inklusive Kapitalerträge) bleiben unter dem Grundfreibetrag.

Eine NV-Bescheinigung lohnt sich besonders für Personen mit geringem Einkommen, Kinder, Studenten oder Rentner. Sie ist sinnvoll, wenn Du Deinen Sparer-Freibetrag bereits ausgeschöpft hast.

Die NV-Bescheinigung kannst Du beim Finanzamt  beantragen. Du kannst uns die NV-Bescheinigung zusenden, damit wir sie für Dich hinterlegen. Eltern können das auch stellvertretend für ihre minderjährigen Kinder übernehmen, zum Beispiel bei Kinderkonten.


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