Wenn Du aufgrund eines Arbeitgeberwechsels vorübergehend oder dauerhaft keine vermögenswirksamen Leistungen mehr erhältst, hast Du folgende Möglichkeiten:


  • Vertrag ruhen lassen:
    Du kannst den Vertrag problemlos fortführen – es sind keine weiteren Zahlungen erforderlich.

  • Private Weiterzahlung:
    Du kannst Deine Einzahlungen eigenständig fortsetzen.
    Überweise entweder direkt auf die IBAN Deines Verrechnungskontos bei der Baader Bank (zu finden im Dokument „SEPA-Lastschriftmandat“ oder im Oskar-Dashboard unter „IBAN“) oder richte im Oskar-Profil unter „Ein-/Auszahlung“ eine monatliche Sparrate ein.

  • Vertrag kündigen:
    Über „Profil“ → „Vertragsverwaltung“ kannst Du den Vertrag kündigen. Das vorhandene Guthaben wird Dir dann innerhalb von 6 bis 9 Bankarbeitstagen auf Dein hinterlegtes Referenzkonto ausgezahlt.

Ein neuer Arbeitgeber kann jederzeit wieder vermögenswirksame Leistungen für Dich einzahlen. Du kannst außerdem jederzeit eine neue Arbeitgeberbescheinigung  unter “Profil” → “Arbeitgeberdaten” erstellen. Eine Mitteilung darüber, für welche der genannten Optionen Du dich entscheidest, ist nicht erforderlich.


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