Sobald das Kind volljährig wird, gehört das Konto vollständig dem Kind. Ab diesem Zeitpunkt haben die Erziehungsberechtigten keinen Zugriff mehr auf das Portfolio. Damit der Übergang reibungslos erfolgt, müssen folgende Schritte durchgeführt werden. Sie werden hierzu per E-Mail kontaktiert. 


  • E-Mail-Adresse des Kindes hinterlegen
     Die Erziehungsberechtigten müssen sich in das Oskar-Kundenportal einloggen und dem Kind den Zugriff freigeben:
    Profil > Kinderkonto auswählen > Zugang freigeben > E-Mail-Adresse des Kindes hinterlegen.


  • Eigenes Referenzkonto des Kindes angeben
    Das bestehende Referenzkonto muss auf ein Konto im Namen des Kindes geändert werden. Dies kann im Web-Login unter Profil > Daten ändern vorgenommen werden.


  • Geeignetheitsprüfung nach Volljährigkeit wiederholen
    Nach dem 18. Geburtstag muss das Kind den Online-Fragebogen zur Geeignetheit erneut ausfüllen. So wird sichergestellt, dass die gewählte Anlagestrategie weiterhin passt. Die Prüfung findet sich unter: Profil > Geeignetheitsprüfung im WebNach Abschluss werden die verfügbaren Risikokategorien angezeigt.


  • Neues Postident-Verfahren durchführen
    Bis zu sechs Wochen vor Erreichen der Volljährigkeit erhalten die Erziehungsberechtigten bzw. das Kind einen neuen Postident-Link zur Identifikation.

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