Wir unterstützen die Hinterbliebenen gerne bei allen notwendigen Schritten der Nachlassabwicklung. Da bestehende Verträge nicht auf andere Personen übertragen werden können, muss das Depot der verstorbenen Person aufgelöst werden. Die Erben können uns den Todesfall zunächst per E-Mail an [email protected] mitteilen. Wir informieren dann über die weiteren Schritte.
Für die weitere Bearbeitung benötigen wir dann folgende Unterlagen postalisch:
- Kopie der Sterbeurkunde
- Original des Erbscheins; liegt kein Erbschein vor, ist stattdessen die amtlich beglaubigte Kopie des Testaments bzw. Erbvertrags sowie des Eröffnungsprotokolls (jeweils im Original der Beglaubigung) einzureichen.
- Auftrag zur Konto- und Depotschließung
Zusätzlich müssen sich alle erbenden Personen über Postident legitimieren (den Link hierzu erhalten Sie per E-Mail von unserem Kundenservice). Sobald alle erforderlichen Unterlagen vollständig vorliegen, kann die Auszahlung des Guthabens veranlasst werden.
War Deine Frage nicht dabei? |
|---|
Wir hoffen, dieser Artikel konnte Dir helfen. Falls Deine Frage noch offen ist, sind wir für Dich da. Schreib uns eine E-Mail an [email protected] |