Für eine Kontoeröffnung im Namen des Kindes werden folgende Dokumente benötigt: 

  • Ein oder zwei Erziehungsberechtigte

    • Legitimation ist jeweils verpflichtend per Postident durchzuführen

    • Erfolgt die Legitimation mit ausländischen Ausweisdokument ist zusätzlich ein Adressnachweis erforderlich. Bitte lassen Sie uns ein entsprechendes Dokument zukommen. 

  • Minderjähriges Kind

    • Die Legitimation kann erfolgen über:

      • Geburtsurkunde oder

      • Postident

    • Wird das Kind per Postident legitimiert, muss zusätzlich eine Geburtsurkunde nachgereicht werden, aus der die gesetzlichen Vertreter hervorgehen. Bitte lassen Sie uns ein entsprechendes Dokument zukommen. 

  • Gegebenenfalls zusätzlich erforderlich

    • Sorgerechtsnachweis (z. B. bei alleinigem Sorgerecht oder wenn Erziehungsberechtigte nicht verheiratet sind oder Kind vor der Ehe geboren wurde)

    • Eheurkunde (z. B. zur Bestätigung des gemeinsamen Sorgerechts, sofern Erziehungsberechtigte nicht den gleichen Nachnamen tragen)